Krankenversicherung Hund

Krankenversicherung für Ihren Hund

Die Hundeversicherung gliedert sich in verschiedene Bereiche - zum einen in die Kranken- und OP-Kostenversicherung für Hunde, den Hundehalterrechtsschutz und die Hundehalterhaftpflichtversicherung. An dieser Stelle möchten wir Ihnen die Hundekrankenversicherung etwas näher vorstellen.

Die Hundekrankenversicherung funktioniert vom Prinzip her ähnlich wie die Krankenversicherung beim Menschen. Auch Hunde müssen regelmäßig zum Arzt, entweder weil akute Krankheiten auftreten oder die jährliche Impfung fällig ist. Und wie beim Menschen sind diese notwendigen Behandlungen mit entsprechenden Kosten verbunden.

Wer die Kosten nicht selbst tragen kann oder möchte, kann mit einer Hundekrankenversicherung entgegensteuern, denn diese Krankenversicherung übernimmt sämtliche Behandlungskosten beim Tierarzt. Das beinhaltet zum einen die ambulanten Behandlungskosten, die Impfkosten bis zu einer bestimmten Höhe und notwendige Operationen. Bei einigen Versicherungen besteht eine Selbstbeteiligung, vor allem bei den OP-Kosten und den Behandlungskosten.


Wie werden die Beiträge zur Hundekrankenversicherung bemessen?

Die Kosten für eine Operation beim Hund können oft mehrere hundert oder gar tausend Euro verschlingen. Nicht alle Versicherungen, die eine Hundekrankenversicherung anbieten, haben diesen Bereich abgedeckt. Wer keine Hundeversicherung benötigt, weil das Tier außer der Impfung keinen medizinischen Behandlungsbedarf hat, kann sich für eine OP-Versicherung entscheiden. Hier sollte ein Preisvergleich durchgeführt werden, damit eine günstige und leistungsorientierte Versicherung gefunden werden kann. Die meisten OP-Krankenversicherungen beinhalten zwar auch die regulären Tierarztbesuche, legen aber den Leistungsschwerpunkt auf die Kosten von Operationen und Unfällen. Auch hier richtet sich der monatliche Beitrag nach der Höhe der Selbstbeteiligung.

In einigen OP-Versicherungen sind auch Rechtsschutzversicherungen für Hundehalter integriert. In diesem Fall ist man auch bei Unfällen, an denen das Tier beteiligt ist, versichert. In den meisten Fällen besteht der Versicherungsschutz bundesweit bei freier Tierarztwahl und kann, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, auf Europa ausgeweitet werden. Allerdings besitzen die OPVersicherungen meist eine Wartezeit, damit ausgeschlossen ist, dass die Versicherung nicht wegen einer aktuell anstehenden, sehr teuren Operation des Hundes abgeschlossen wurde. In einigen Fällen ist sogar eine tierärztliche Untersuchung mit einem Gutachten üblich.